
STEUern
Steuern im Unternehmensverkauf steuern?
Ja, das geht, bis zu einem gewissen Grad.
Erfahren Sie hier mehr.
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Dies ist keine Steuerberatung und soll bitte auch nicht so verstanden werden. Gerne nennen wir Ihnen kompetente Steuerfachleute aus unserem Netzwerk, die zu Nachfolge und Unternehmensverkauf professionelle Beratung leisten können.
2 Dinge im Leben sind garantiert: Steuern und der Tod.
Optimierungspotential bei Steuern gibt es aber dennoch oft.
Muss ich Steuern zahlen und gibt es Optimierungsmög-lichkeiten?
Wer sein Unternehmen oder Unternehmensteile, Anteile an einem Gewerbebetrieb oder Vermögenswerte (z.B. im Rahmen eines Asset Deals) verkauft zahlt bei der Veräußerung Steuern. Paragraf 16 Abs. 1 EStG macht deutlich, dass auf den Veräußerungsgewinn nach Abzug von Veräußerungskosten, Steuern fällig sind.
Manch findiger Unternehmer mag eventuell in der Aufgabe des Betriebes, denn dann ja ein Nachfolger weiter führen kann, eine Umgehungsvariante erwägen. Aber auch dafür hat der Gesetzgeber vorgesorgt.
Optimieren lassen sich die oben erwähnten Steuern oft dennoch. Transaktionen können oftmals ganz legal nach deutschem Recht so strukturiert werden, dass wesentlich weniger Steuern anfallen als das ohne Strukturierung der Fall wäre. Oftmals spielen dabei gesellschaftsrechtliche Gründe eine Rolle, was verkauft wird (die Gesellschaft im Rahmen eines Share Deals oder Vermögenswerte im Rahmen eines Asset Deals) sowie verbundene Unternehmen, die Reihenfolge von Transaktionen und vieles mehr. Dies bedeutet, dass vor dem Unternehmensverkauf die Gesamtsituation unbedingt genau analysiert werden sollte und eventuell auch "aufgeräumt" werden muss. Ein konkretes, einfaches Beispiel nennen wir weiter unten.
M&A Berater managen diesen Prozess und binden Fachexperten aus Recht und Steuern ein, um für die Mandanten die bestmöglichen Ergebnisse im Rahmen des geltenden Gesetzes zu ermöglichen.
Welche Steuern fallen an?
Einkommens-steuer
Gewerbesteuer
Grunderwerbs-steuern
Körperschafts-steuer
Umsatzsteuern
Einkommenssteuer werden immer fällig werden. Besteuert wird der Gewinn aus dem Verkauf nach Abzug von Transaktionskosten insofern er den Buchwert / das Eigenkapital übersteigt.
Gewerbesteuern fallen an, wenn eine Kapitalgesellschaft den Betrieb, einen Teilbetrieb oder eine Personengesellschaft (Asset Deal) veräußert. Auch wenn Privatpersonen Gesellschaftsanteile oder einen Teil des Betriebes verkaufen fallen diese Steuern an.
Körperschaftssteuer: dito Gewerbesteuern. Lediglich der Anteilsverkauf einer Tochtergesellschaft einer Kapitalgesellschaft ist zu 95% von der Körperschaftssteuer befreit.
Umsatzsteuern fallen im wesentlich nicht an, wenn Unternehmen im Ganzen veräußert werden.
Grunderwerbssteuern können dann anfallen, wenn Anteile verkauft oder verschoben werden und Immobilien im Spiel sind.
Was aber, wenn Privatpersonen eine Kapitalgesellschaft im Ganzen verkaufen (share deal)? Lesen Sie dazu unten mehr.
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Wir bitten um Geduld, wir werden diese Seiten bald updaten.
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